Anlage 2 WpI-InhKontrollV
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 18 - 29)
einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen) an:
(Wenn „nicht erforderlich“ angekreuzt wird, ist dies jeweils zu begründen.)Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers (Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Nachweis der Firmenbezeichnung und der eingetragenen Anschrift des Firmensitzes sowie von dessen Postanschrift (falls abweichend) und der Kontaktdaten sowie der nationalen Identifikationsnummer (sofern vorhanden) Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung § 6 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtRegistrierung der Rechtsform im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente und ein amtlich oder öffentlich beglaubigter aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren öffentlichen Register oder Verzeichnis § 6 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAktueller Überblick über die unternehmerischen Tätigkeiten Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtVollständige Liste der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten Jede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, und einen Lebenslauf, der den Vorgaben des § 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV entspricht, einzureichen. § 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtIdentität aller Personen, die als wirtschaftliche Eigentümer der juristischen Person betrachtet werden könnten Jede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, einzureichen. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtIst der interessierte Erwerber ein Trust bzw. soll ein Trust werden? □ Nein □ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)Identität aller Trustees, die Vermögenswerte im Sinne der Errichtungsurkunde verwalten Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtIdentität aller Personen, die wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte des Trusts sind, sowie ihre jeweiligen Anteile an der Verteilung der Erträge Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtIdentität aller Errichter des Trusts Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtZusätzliche Angaben zum interessierten Erwerber (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Angaben zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der WpI-InhKontrollV) § 5 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und die Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt. EU-Behördenführungszeugnis17 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt. Weitere ausländische Unterlagen17 eines jeden Wohnsitzstaates der letzten 10 Jahre. § 6 Absatz 4 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ wurde beantragt (wird direkt an die BaFin versandt)Auszüge aus dem Gewerbezentralregister17 gem. § 150 GewO § 6 Absatz 5 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtBeschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen des interessierten Erwerbers oder gegebenenfalls der Gruppe, der der interessierte Erwerber angehört, sowie der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, von/zu: Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtInformationen über etwaige sonstige Interessen oder Tätigkeiten des interessierten Erwerbers, die mit denen des Zielunternehmens in Konflikt stehen könnten, und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtBeteiligungsstruktur des interessierten Erwerbers mit der Identität aller Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben, und ihrem jeweiligen Anteil an Kapital und Stimmrechten, einschließlich Informationen über etwaige Vereinbarungen zwischen den Anteilseignern Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtGehört der interessierte Erwerber einer Gruppe als Tochter- oder Muttergesellschaft an? □ Nein □ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereicht Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, g und h der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946Gesetzlich vorgeschriebene Abschlüsse auf Einzelunternehmensebene und, soweit vorhanden, auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene für die letzten drei Geschäftsjahre. Werden diese Abschlüsse von einem externen Prüfer geprüft, so ist die vom externen Prüfer testierte Fassung vorzulegen. Bilanz, GuV, Lagebericht und Anhänge (bei neu gegründeten Unternehmen Prognosen) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe i der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtInformationen über das Rating des interessierten Erwerbers und das Gesamtrating seiner Gruppe (soweit vorhanden) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe j der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtIst der interessierte Erwerber eine nicht natürliche Person mit Sitz in einem Drittland? □ Nein □ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)Certificate of good-standing oder eine vergleichbare Bescheinigung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden in Bezug auf den interessierten Erwerber17 Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtErklärung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden, dass in Bezug auf die Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen Informationen keine Hindernisse oder Beschränkungen bestehen Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAllgemeine Angaben zu den auf den interessierten Erwerber anwendbaren Regulierungsvorschriften des jeweiligen Drittlandes Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtIst der interessierte Erwerber ein staatlicher Investitionsfonds? □ Nein □ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)Name des Ministeriums oder der Regierungsstelle, das/die für die Festlegung der Investitionspolitik des Fonds zuständig ist Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtEinzelheiten zur Investitionspolitik und etwaigen Investitionsbeschränkungen Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtNamen und Funktionen der für die Investitionsentscheidungen des Fonds zuständigen Personen sowie Einzelheiten zu qualifizierten Beteiligungen oder dem von dem angegebenen Ministerium oder der angegebenen Regierungsstelle ausgeübten Einfluss auf das Tagesgeschäft des Fonds und des Zielunternehmens im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAngaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Ist nach dem Erwerb ein Austausch der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, geplant? □ Nein □ Ja (Es sind vollständige Angaben nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu den Personen zu machen.)□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAngaben zum beabsichtigten Erwerb (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Einzelheiten zu den Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb, einschließlich der strategischen Investitionen oder Portfolioinvestitionen Artikel 7 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtBeschreibung etwaiger mit anderen Parteien abgestimmter Maßnahmen, unter anderem des Beitrags dieser anderen Parteien zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs, der Art der Beteiligung an den Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb und der künftigen organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb Artikel 7 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtInhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern in Bezug auf das Zielunternehmen Artikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAngabe des beabsichtigten Kaufpreises und die bei der Festsetzung dieses Preises zugrunde gelegten Kriterien und, falls ein Unterschied zwischen dem Marktwert und dem beabsichtigten Kaufpreis besteht, eine Erklärung, warum dies der Fall ist Kaufvertrag Artikel 7 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAngaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Analyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung der Gruppe, zu der das Zielunternehmen nach dem beabsichtigten Erwerb gehören würde (Welche Unternehmen der Gruppe würden nach dem beabsichtigten Erwerb den Anforderungen in Bezug auf die konsolidierte Beaufsichtigung unterliegen und auf welchen Ebenen innerhalb der Gruppe würden diese Anforderungen auf voll- bzw. teilkonsolidierter Basis gelten?) Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAnalyse der Auswirkungen des beabsichtigten Erwerbs auf die Fähigkeit des Zielunternehmens, seiner Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitig präzise Informationen zu übermitteln, auch infolge enger Verbindungen zwischen dem interessierten Erwerber und dem Zielunternehmen Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAngaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Detaillierte Angaben zum Einsatz privater Finanzierungsquellen sowie zu Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, einschließlich einschlägiger dokumentarischer Nachweise darüber, dass der beabsichtigte Erwerb nicht auf Geldwäsche abzielt Artikel 9 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtDetaillierte Angaben zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten Netzwerk Artikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtDetaillierte Angaben zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, unter anderem detaillierte Angaben zu den zu emittierenden Finanzinstrumenten Artikel 9 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtAngaben zum Fremdkapitaleinsatz, unter anderem den Namen der einschlägigen Geldgeber und die Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, einschließlich Laufzeiten, Bedingungen, Pfandrechten und Garantien sowie Informationen zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung derartiger Darlehen verwendet werden sollen, und zur Herkunft des Fremdkapitals, wenn der Kreditgeber kein beaufsichtigtes Finanzinstitut ist Artikel 9 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtInformationen zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Anteilseignern des Zielunternehmens Artikel 9 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtInformationen zu den Vermögenswerten des interessierten Erwerbers oder des Zielunternehmens, die im Hinblick auf die Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs veräußert werden sollen, sowie die Bedingungen der Veräußerung, darunter Preis, Bewertung, Einzelheiten zu den Merkmalen der Vermögenswerte sowie Informationen darüber, wann und wie die Vermögenswerte erworben wurden Artikel 9 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtZusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 % (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet: □ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtZusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet: □ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtZusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)Geschäftsplan, der ggf. Folgendes beinhaltet: □ nicht erforderlich □ ja, Nr. _ _ □ wird nachgereichtGgf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen)
anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens
Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des Zielunternehmens auszuüben
Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens
dem Zielunternehmen selbst und der Gruppe, dem es angehört
Detailliertes Organigramm der gesamten Gesellschaftsstruktur und Informationen über den Anteil an Kapital und Stimmrechten, den die Anteilseigner mit maßgeblichem Einfluss an den Unternehmen der Gruppe halten, und über die derzeit von den Unternehmen der Gruppe ausgeübten Tätigkeiten
Informationen über die Beziehungen zwischen den Finanz- und den Nichtfinanzunternehmen der Gruppe
Angabe aller Kreditinstitute, Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen; Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Verwalter oder Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe sowie der Namen der zuständigen Aufsichtsbehörden
Zeitraum, während dessen der interessierte Erwerber seine Beteiligung nach dem beabsichtigten Erwerb zu halten plant, und die etwaige Absicht des interessierten Erwerbers, die Höhe seiner Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten
Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob er eine aktive Rolle als Minderheitsanteilseigner zu spielen beabsichtigt, und die Gründe dafür
Informationen zur Finanzlage des interessierten Erwerbers und zu seiner Bereitschaft, das Zielunternehmen mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung der Tätigkeiten des Zielunternehmens oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte
alle in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Informationen
Einzelheiten zu dem Einfluss, den der interessierte Erwerber auf die Finanzlage im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen, unter anderem auf die Dividendenpolitik, die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des Zielunternehmens, auszuüben plant
Beschreibung der mittelfristigen Absichten und Erwartungen des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, die alle in Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Elemente umfasst
Strategischer Entwicklungsplan (Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Darstellung der Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmensführung und die allgemeine Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)